Streitig ist, ob der Übergang einer Kommanditbeteiligung von einer Kapitalgesellschaft im Wege der Abspaltung auf eine andere Kapitalgesellschaft dazu führt, dass der auf diesen Anteil entfallende Verlustanteil wegen fehlender Unternehmeridentität zu kürzen ist.
Die Klägerin (Klin.) betreibt unter der Firma X GmbH & Co. KG (KG) die Produktion und den Vertrieb von X-waren aller Art.
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