Verlustverrechnung von Zwischengewinnen aus einem Investmentfonds Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b EStG bei Anwendung des Abgeltungsteuersatzes
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2014 - Aktenzeichen 10 K 1693/12
DRsp Nr. 2015/1003
Verlustverrechnung von Zwischengewinnen aus einem Investmentfonds Verfassungsmäßigkeit des § 15bEStG Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15bEStG bei Anwendung des Abgeltungsteuersatzes
1. § 15bEStG ist bezogen auf das Tatbestandsmerkmal einer „modellhaften Gestaltung” verfassungsrechtlich hinreichend bestimmt.2. § 15bEStG ist auf Investitionen in einen Investmentfonds gemäß § 20 Abs. 2bEStG anwendbar.3. Die Voraussetzungen für ein Steuerstundungsmodell i. S. d. §§ 20 Abs. 2b, 15bEStG liegen nicht vor, wenn ein Finanzprodukt nicht konzeptionell auf die Erzielung eines bestimmten Steuervorteils angelegt ist, sondern ein Steuerpflichtiger lediglich erkennt, dass der Erwerb eines am Markt existierenden Finanzproduktes ihm die Erzielung eines individuellen Steuervorteils ermöglicht.4. Allein die Ausnutzung des Steuersatzgefälles durch die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes auf positive Erträge genügt nicht, um ein Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15bEStG anzunehmen.5. Liegt keine modellhafte Gestaltung i. S. d. § 15bEStG vor, ist eine Verlustverrechnung von Zwischengewinnen aus einem Investmentfonds nicht gem. § 20 Abs. 2bEStG ausgeschlossen.
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