FG Niedersachsen - Urteil vom 28.04.2009
13 K 22/07
Normen:
EStG § 10d;
Fundstellen:
DStRE 2010, 333

Verlustvortrag - Keine Berücksichtigung von im Jahr 2003 in österreich erzielten Verlusten bei der deutschen Einkommensteuerveranlagung 2004

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.04.2009 - Aktenzeichen 13 K 22/07

DRsp Nr. 2009/28829

Verlustvortrag - Keine Berücksichtigung von im Jahr 2003 in österreich erzielten Verlusten bei der deutschen Einkommensteuerveranlagung 2004

Eine Berücksichtigung von ehemals im Ausland (während einer dortigen unbeschränkten ESt-Pflicht) erzielten Verlusten ist nach deutschem ESt-Recht nicht möglich. Denn nur ein nach § 10d Abs. 4 EStG festgestellter Verlust aus früheren VZ ist bei der Ermittlung des zvE berücksichtigungsfähig.

Normenkette:

EStG § 10d;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung des im Kalenderjahr 2003 in österreich erzielten negativen Einkommens in Höhe von ... EUR im Wege des Verlustvortrags bei der Einkommensteuerveranlagung 2004.