Die Klägerin betreibt auf einem Erbbaurechtsgrundstück einen Campingplatz. Dieser wurde in den Streitjahren aufgrund erteilter Baugenehmigungen erweitert. Durch die Erweiterung wurden weitere 77 Standplätze für Campingwagen geschaffen. Die Klägerin vermietete die Campingstellplätze an Dritte. Die hieraus erzielten Umsätze behandelte sie als umsatzsteuerpflichtig. Die im Zusammenhang mit der Erweiterung angefallenen Vorsteuerbeträge behandelte die Klägerin als abzugsfähig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|