I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) schloss am 6. März 1988 mit der Firma H-GmbH einen Vertrag über den Erwerb und die Vermietung von Wohnmobilen. Er verpflichtete sich, von der H-GmbH bis zu vier Wohnmobile zu erwerben und diese der Veräußerin anschließend "zur gewerblichen Weitervermietung an Selbstfahrer" zu überlassen. Die Mietdauer betrug 18 Monate ab Erwerb des jeweiligen Wohnmobils; der Mietzins belief sich auf 2 000 DM je Monat und Fahrzeug während der Saison (April bis Oktober) und 1 300 DM außerhalb der Saison. Steuern und Versicherungskosten hatte der Kläger ebenso zu tragen wie die Kosten der Reparaturen und Wartungen.
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