FG Köln - Urteil vom 10.03.2004
11 K 4063/03
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 21 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 1010

Vermietung und Verpachtung

FG Köln, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 11 K 4063/03

DRsp Nr. 2004/7239

Vermietung und Verpachtung

1. Die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinn einer Fruchtziehung aus Substanzwerten in den Vordergrund tritt. 2. Die zur Unterscheidung entwickelte Drei-Objekt-Grenze kommt dabei nicht nur in Fällen der Anschaffung, sondern auch im Fall der Bebauung und anschließenden Veräußerung zur Anwendung.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 21 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger ist als ausgebildeter Bankkaufmann von seiner GmbH angestellt. Die GmbH befasst sich mit Immobiliengeschäften i.S.d. § 34c der Gewerbeordnung mit Ausnahme von Bauträgergeschäften. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf Maklergeschäften.