FG Niedersachsen - Urteil vom 26.04.2001
14 K 498/97
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1037

Vermietung und Verpachtung; Ferienwohnung; Liebhaberei; Einnahme-Überschuss-Erzielungsabsicht; Prognose der Überschusserzielung - Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude befinden, als Liebhaberei

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.2001 - Aktenzeichen 14 K 498/97

DRsp Nr. 2001/10740

Vermietung und Verpachtung; Ferienwohnung; Liebhaberei; Einnahme-Überschuss-Erzielungsabsicht; Prognose der Überschusserzielung - Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude befinden, als Liebhaberei

1. Die voraussichtliche Nutzungsdauer eines Gebäudes ist mit 50 Jahren zu prognostizieren. 2. Auch wenn im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesichts der langen Nutzungsdauer von Immobilien ein relativ langer Prognosezeitraum zugrunde zu legen ist, enthält eine Prognose von 100 Jahren und mehr zu viele spekulative Elemente. 3. Das gilt jedenfalls für die Vermietung von Ferienwohnungen, bei denen eine ganzjährige Erzielung von Einnahmen nicht gewährleistet ist. 4. Bei der Einnahme-Überschuss-Erzielungsabsicht kommt es nicht auf die Lebensdauer des Stpfl. an sondern auf das gesamte Ergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die bei der Vermietung von Ferienwohnungen entstandenen Verluste steuerlich anzuerkennen sind.