Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zinsen für ein zur Finanzierung von (Kapital)Lebensversicherungsbeiträgen aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|