BFH - Beschluss vom 04.07.2002
IV B 44/02
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 21 ; FGO § 69 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 9

Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

BFH, Beschluss vom 04.07.2002 - Aktenzeichen IV B 44/02

DRsp Nr. 2002/13996

Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

1. Zu den Anforderungen an die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG.2. Die Vermietung und anschließende Veräußerung von Luftfahrzeugen kann den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sein.3. Ist geplant, ein Luftfahrzeug während seiner gesamten Nutzungsdauer zu vermieten, so ist der Bereich der bloßen Vermögensverwaltung nicht überschritten.4. Anders verhält es sich hingegen, wenn die Vermietung für einen lediglich so kurzen Zeitraum geplant ist, dass allein aus den Vermietungserlösen ein Gewinn nicht erwirtschaftet werden kann. In einem solchen Fall liegt es bei summarischer Betrachtung nahe, anzunehmen, dass die Veräußerung der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 § 21 ; FGO § 69 Abs. 2, 3 ;

Gründe: