Die Beteiligten streiten über die Umqualifizierung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in gewerbliche Einkünfte in den Streitjahren 2007 bis 2009.
Der Kläger war in den Streitjahren Eigentümer der folgenden Immobilien, die er in den Jahren 1995 und 1996 erworben hatte:
A (Mehrfamilienhaus, 7 Wohneinheiten, Veräußerung im Jahr 2008)
B (Mehrfamilienhaus, 6 Wohneinheiten)
C (Mehrfamilienhaus, 3 Wohneinheiten)
D (Einfamilienhaus)
Der Kläger war in den Streitjahren außerdem Mieter der folgenden Immobilien:
E (Zwei-Zimmer-Wohnung)
F (Einfamilienhaus)
G (Mehrfamilienhaus, 3 Wohneinheiten)
H (Wohn- und Gewerbefläche)
I (Zweifamilienhaus)
J (Mehrfamilienhaus, 3 Wohneinheiten)
K (Einfamilienhaus, ab 2009)
L (Einfamilienhaus, ab 2009)
M (Zweifamilienhaus, ab 2009)
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