I.
Streitig ist - jeweils für den Veranlagungszeitraum 2001 - zum einen, ob bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine degressive Abschreibung zu berücksichtigen ist und zum anderen, ob bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer berücksichtigungsfähig sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|