FG München - Urteil vom 29.06.2015
7 K 2102/13
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2016, 8

Vermietungsabsicht bei einem Ferienhaus auf Mallorca

FG München, Urteil vom 29.06.2015 - Aktenzeichen 7 K 2102/13

DRsp Nr. 2015/18337

Vermietungsabsicht bei einem Ferienhaus auf Mallorca

Lassen Steuerpflichtige durch einen Generalunternehmer ein Einfamilienhaus auf Mallorca errichten, das bis Sommer 2004 fertig werden soll, meldet der Generalunternehmer 2006 Insolvenz an, erfolgt der Stromanschluss erst 2007 und sind die meisten Schäden erst 2011 behoben, ist nicht von einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen, wenn die ersten Besichtigungstermine für Mietinteressenten 2008 durchgeführt wurden, das Haus erstmals in den Jahren 2009 und 2010 gegen Kostenerstattung "vermietet" und erst im Jahr 2013 eine neue Vermietungsgesellschaft beauftragt wird.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Streitig ist die Anerkennung von Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Vermietung eines Ferienhauses.