FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.04.2011
6 K 1566/08
Normen:
EStG § 21;
Fundstellen:
DStR 2012, 8
DStRE 2012, 1308

Vermietungsabsicht bei gleichzeitiger Verkaufsabsicht

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen 6 K 1566/08

DRsp Nr. 2012/5064

Vermietungsabsicht bei gleichzeitiger Verkaufsabsicht

Hat der Eigentümer einem Makler einen Auftrag zum Verkauf seiner Wohnung erteilt, so genügt es für den Nachweis gleichzeitiger Vermietungsabsicht nicht, dass er lediglich eine sich zufällig ergebende Chance nutzt, um die Wohnung zur Vermietung anzubieten, wenn es tatsächlich nicht zur Vermietung kommt und weitere Vermietungsbemühungen nicht nachgewiesen werden.

Normenkette:

EStG § 21;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger für das Objekt S-Straße Hausnummer in K im Streitjahr einen Verlust in Höhe von 11.928 € geltend machen kann.

Der Kläger ist seit 2005 geschieden. Er hatte die streitbefangene Eigentumswohnung im Jahr 1998 gemeinsam mit seiner früheren Ehefrau erworben; diese war bis zum Jahr 2003 vermietet und stand seither leer. Die Wohnung wurde am 10.12.2007 verkauft.

Im Streitjahr 2006 hatte der Kläger Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnung in Höhe von 11.928 € geltend gemacht. In diesem Betrag ist die degressive AfA in Höhe von 7.259 € enthalten.