Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung eines Verlustes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2009.
Der Kläger und die Beigeladene sind seit 2005 Beteiligte an der noch ungeteilten Erbengemeinschaft nach Frau A. Zum Nachlass der Frau A gehören neben zwei weiteren Objekten auch ein in B, C-Straße … belegenes Einfamilienhaus und ein Wohnhaus in D, E-Straße ….
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