I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Einkünfte der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz) von der deutschen Körperschaftsteuer ausgenommen sind.
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