FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.01.2010
14 K 1355/06 B
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;

Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte bei kurzfristigen Vermietungen einer Wohnung an wechselnde Mieter

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 14 K 1355/06 B

DRsp Nr. 2012/12243

Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte bei kurzfristigen Vermietungen einer Wohnung an wechselnde Mieter

1. Das Vermieten von Wohnräumen geht in der Regel über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht hinaus. 2. Eine gewerbliche Vermietung einer nicht in einem Feriengebiet, sondern in einer Großstadt (im Streitfall: Berlin) liegenden Wohnung kann vorliegen, wenn eine unternehmerische Organisation deshalb erforderlich ist, weil der Vermieter diverse, ins Gewicht fallende „Sonderleistungen” erbringt, die bei der Vermietung von ggf. auch möblierten Räumen nicht üblich sind, oder wenn ein besonders häufiger Wechsel der Mieter eine einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare, unternehmerische Organisation erfordert.