BFH - Beschluss vom 24.07.2003
IX B 204/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b § 9 Abs. 5 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1570

Vermietungstätigkeit, betriebliche oder berufliche Tätigkeit?

BFH, Beschluss vom 24.07.2003 - Aktenzeichen IX B 204/02

DRsp Nr. 2003/13694

Vermietungstätigkeit, betriebliche oder berufliche Tätigkeit?

Die Rechtsfrage, ob eine Vermietungstätigkeit einer "betriebliche oder berufliche Tätigkeit" sein kann, ist nicht klärungsbedürftig, denn die Antwort ergibt sich ohne Weiteres aus dem Gesetz: Nach § 9 Abs. 5 EStG "gilt" § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG "sinngemäß" für alle Einkunftsarten i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 4 bis 7 EStG, also auch für Einkünfte aus VuV.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b § 9 Abs. 5 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Ihre Begründung entspricht zum Teil nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), zum Teil sind die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht gegeben.