FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 17.09.2003
III 321/01
Normen:
BewG § 110 Abs. 1 Nr. 1 ; BewG § 118 Abs. 1 Nr. 1 ; BewG § 118 Abs. 2 ; AO § 4 ; DBA-Frankreich Art. 3 ; DBA-Frankreich Art. 19 ; DBA-Frankreich Art. 20 ;

Vermögensteuer: Sachleistungsansprüche

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 17.09.2003 - Aktenzeichen III 321/01

DRsp Nr. 2004/1154

Vermögensteuer: Sachleistungsansprüche

Der Sachleistungsanspruch auf Übertragung französischen Grundbesitzes ist nicht nach DBA Frankreich im Inland vermögensteuerfrei und ist als sonstiges Vermögen anzusetzen. Die damit korrespondierende Kaufpreisverpflichtung unterliegt nicht dem Abzugsverbot des § 118 Abs. 2 BewG. Die Nichtbearbeitung eines Einspruchs über 4 Jahre führt nicht zur Verwirkung.

Normenkette:

BewG § 110 Abs. 1 Nr. 1 ; BewG § 118 Abs. 1 Nr. 1 ; BewG § 118 Abs. 2 ; AO § 4 ; DBA-Frankreich Art. 3 ; DBA-Frankreich Art. 19 ; DBA-Frankreich Art. 20 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die vermögensteuerlichen Auswirkungen eines Kaufvertrags über ein in Frankreich belegenes Grundstück.

Der - im Streitjahr unbeschränkt steuerpflichtige - Kläger unterzeichnete unter dem 2.12.1994 einen handschriftlichen und in französischer Sprache aufgesetzten Vertrag folgenden Inhalts (Übersetzung des Klägers, Bl. 14 Rb-A):

"Herr und Frau A, ... (Ortsteil1), ... (Ort), verkaufen ihr Haus auf 25.000 mqm in ... (Ortsteil2), ... (Ort), an Herrn B, ... (Ortsteil2), ... (Ort), für einen Preis von 2.600.000 französische Francs. Herr B verpflichtet sich, diesen Preis zu zahlen. Herr und Frau A und Herr B verpflichten sich, diesen Vertrag bis 1.4.1995 vor einem Notar zu wiederholen."