Mit Bescheid vom 23.10.1984 setzte der Beklagte gegenüber der Klägerin Zinsen im Gesamtbetrag von 862.803,- DM wegen der Hinterziehung von Umsatz-, Einkommen- und Vermögensteuern fest.
Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin am 19.11.1984 Einspruch. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens änderte das Finanzamt den Bescheid und setzte die Zinsen auf insgesamt 448.049,- DM herab (Bescheid vom 9.3.1989). Hiervon setzte das Finanzamt wegen der weiterhin streitigen Bemessungsgrundlagen 31.112,- DM von der Vollziehung aus. Im Übrigen ließ es das Einspruchsverfahren im Einvernehmen mit der Klägerin ruhen, weil diese gegen die der Zinsfestsetzung zu Grunde liegenden Steuerbescheide Klage erhoben hatte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|