Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig.
1. Der von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gerügte Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung durch das Finanzgericht --FG-- (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) ist nicht ausreichend dargelegt worden.
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