FG Münster vom 20.03.2002
7 K 1725/00 E
Normen:
EStG § 22 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1022
EFG 2003, 930

Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

FG Münster, vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 7 K 1725/00 E

DRsp Nr. 2003/12150

Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Bei einem Vermögensübergabevertrag gegen unterschiedliche Versorgungsleistungen (im Streitfall monatliche Zahlungen und Jahreszahlung) können die einzelnen Zahlungen bezüglich ihrer steuerlichen Anerkennung unterschiedlich beurteilt werden.

Normenkette:

EStG § 22 ;

Für die Praxis:

Bei einem Vermögensübergabevertrag handelt es sich zwar grundsätzlich um ein einheitliches Vertragsverhältnis, das im Regelfall auch hinsichtlich seiner steuerlichen Anerkennung einheitlich zu beurteilen ist. Allerdings hat auch der BFH eine getrennte Beurteilung von einzelnen Vertragselementen zugelassen (BFH v. 18.3.1980, BStBl II 1980, 501). Im Streitfall führte dies dazu, dass die vom Bilanzgewinn abhängige Umsatzrente (Jahreszahlung) wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung der Zahlungsmodalitäten steuerlich nicht anerkannt werden konnte.