I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ehemaliger Steuerberater. Nachdem er im April 1987 wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe und im Oktober 1992 wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren jeweils rechtskräftig verurteilt worden war, hatte der Kläger unmittelbar nach seiner letzten Verurteilung auf seine Bestellung als Steuerberater verzichtet. Wegen seiner aus dem Betrug verbliebenen Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 1,5 Mio. EURO hatte der Kläger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, woraufhin das zuständige Amtsgericht im April 2002 zunächst die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und kurze Zeit später das Insolvenzverfahren eröffnet hatte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|