FG Niedersachsen - Urteil vom 06.11.2002
12 K 265/98
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 ; GewStG § 7 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 627

Vermögensverwaltende GbR; Verlustabzug; Beteiligung; Kommanditist; Gewerbeertragsminderung; Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen - Voraussetzungen eines den Gewerbeertrag der KG mindernden Abzugs von Verlusten aus der Beteiligung eines Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden GbR

FG Niedersachsen, Urteil vom 06.11.2002 - Aktenzeichen 12 K 265/98

DRsp Nr. 2003/5650

Vermögensverwaltende GbR; Verlustabzug; Beteiligung; Kommanditist; Gewerbeertragsminderung; Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen - Voraussetzungen eines den Gewerbeertrag der KG mindernden Abzugs von Verlusten aus der Beteiligung eines Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden GbR

1. Wirtschaftsgüter gehören nur dann zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen, wenn sie objektiv geeignet sind, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Gesellschafters zu dienen und wenn der Gesellschafter die Widmung der Wirtschaftsgüter für diesen Zweck klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht hat.2. Erfüllt der GbR-Anteil eines Kommanditisten diese Voraussetzungen nicht, so gehört er nicht zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen.3. Fremdvermietete Grundstücke sind nicht notwendiges Privatvermögen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 ; GewStG § 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Beteiligung eines Kommanditisten der Klägerin an einer grundstücksverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten ist und der anteilige Verlust als Sonderbetriebsverlust den Gewerbeertrag der Klägerin mindern kann.