FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.04.2024
1 K 1182/22
Normen:
FGO § 100 Abs. 1 S. 1; UZK Art. 153 Abs. 1; AEUV Art. 28;

Vermutung des Status als Unionsware basierend auf dem Prinzip eines freien Binnenmarktes und einer Zollunion gemäßund ist notwendig, um zu garantieren.; Garantie eines effizienten freien Warenverkehrs

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2024 - Aktenzeichen 1 K 1182/22

DRsp Nr. 2024/8959

Vermutung des Status als Unionsware basierend auf dem Prinzip eines freien Binnenmarktes und einer Zollunion gemäßund ist notwendig, um zu garantieren.; Garantie eines effizienten freien Warenverkehrs

Tenor

Der Steuerbescheid ... des Beklagten vom 00.00.2020 (in der Fassung des Bescheids vom 00.00.2020) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 00.00.2022 wird insoweit aufgehoben, als er Einfuhrumsatzsteuer und Verzugszinsen zur Einfuhrumsatzsteuer betrifft.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

FGO § 100 Abs. 1 S. 1; UZK Art. 153 Abs. 1; AEUV Art. 28;

Tatbestand

Die Klägerin ist durch formwechselnde Umwandlung der B... GmbH & Co. KG entstanden. Gegenstand des Unternehmens ist die Zentralisierung und Bündelung der nationalen und internationalen Einkaufsaktivitäten und die Festschreibung und Verhandlung der damit verbundenen Einkaufskonditionen der Unternehmen der C...-Gruppe sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte.