I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Miteigentümerin zu 7/10, der Beigeladene Miteigentümer zu 3/10 eines ursprünglich 46 822 qm großen Grundstücks. Das Grundstück lag am streitigen Stichtag 1. Januar 1993 inmitten eines seit längerem bebauten Wohn- und Mischgebietes am Stadtrand von A (Stadt) und war seit dem 1. Dezember 1985 an eine Landwirtin verpachtet, die es im Rahmen ihres landwirtschaftlichen Betriebes nutzte. Das Grundstück diente früher dem Baumschulbetrieb der Klägerin und des Beigeladenen. Die Verpachtung zur landwirtschaftlichen Nutzung erfolgte wegen der Bodenermüdung nach Aberntung der Baumschulgewächse zur Wahrung der landwirtschaftlichen Fruchtfolge.
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