Verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb: Ohne Aufgabeerklärung keine Aufgabe
FG Niedersachsen, Urteil vom 03.09.2012 - Aktenzeichen 2 K 13088/11
DRsp Nr. 2013/4605
Verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb: Ohne Aufgabeerklärung keine Aufgabe
Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird durch die parzellenweise Verpachtung aller Flächen nicht zwangsläufig aufgegeben. Dem Verpächter steht ein Wahlrecht zu, die Betriebsaufgabe gegenüber dem FA zu erklären.Ohne Aufgabeerklärung wird der Betrieb fortgeführt.Eine teilweise Betriebsverpachtung stellt auch nach dem sog. „Verpachtungserlass” keine Betriebsaufgabe dar.Ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung kommt eine Aufgabe nicht in Betracht.