I.
Der Kläger übt neben seiner selbständigen Tätigkeit als Architekt in ... seit dem 1. April 1992 eine nichtselbständige Tätigkeit als Dozent in ... aus. Die Lehrtätigkeit übt er von Dienstag bis Donnerstag in ... aus. Zu diesem Zweck hat sich der Kläger in ... ein Einzimmerappartement angemietet.
Im Verfahren ist die einkommensteuerliche Behandlung der Mietaufwendungen und der Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich der Tätigkeit in ... streitig.
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