I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) diente im Streitjahr 2000 (wie auch schon im vorangegangenen Jahr) als Soldat bei der Bundesmarine. Er war in den Kasernen in P und später in K beschäftigt, wo er die Manövereinsätze auf See vor- und nachzubereiten sowie verschiedene weitere Aufgaben (z.B. Telefondienst) zu übernehmen hatte. Außerdem wurde der Kläger im Streitjahr an 129 Tagen auf einem Schnellboot eingesetzt.
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