Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Aufhebung und Änderung von Kindergeldfestsetzungen in einem Sachverhalt mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU).
I.
Die Klägerin ist die Mutter des Kindes A [...] (geboren am [...] 2007). Die Klägerin ist seit 2010 vom Vater des Kindes, dem griechischen Staatsangehörigen F [...], geschieden. A lebt im Haushalt seiner Mutter in Deutschland. Der Kindesvater lebt und arbeitet seit Jahren in Österreich. Der Kindesvater leistet den gesetzlichen Unterhalt für A.
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