FG München - Urteil vom 23.08.2022
12 K 886/21
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Verpflichtung der Kindsmutter zur Rückzahlung von erlangtem Kindergeld wegen des Bezugs von staatlicher Unterstützung aus dem Aufenthaltsland des Kindsvaters (hier Österreich)

FG München, Urteil vom 23.08.2022 - Aktenzeichen 12 K 886/21

DRsp Nr. 2023/4767

Verpflichtung der Kindsmutter zur Rückzahlung von erlangtem Kindergeld wegen des Bezugs von staatlicher Unterstützung aus dem Aufenthaltsland des Kindsvaters (hier Österreich)

1. Kindergeld bei Wohnsitz der Eltern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten2. Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Koordinierungsverfahren gemäß Art. 60 Abs. 3 der VO Nr. 883/2004.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe

Streitig ist die Aufhebung und Änderung von Kindergeldfestsetzungen in einem Sachverhalt mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU).

I.

Die Klägerin ist die Mutter des Kindes A [...] (geboren am [...] 2007). Die Klägerin ist seit 2010 vom Vater des Kindes, dem griechischen Staatsangehörigen F [...], geschieden. A lebt im Haushalt seiner Mutter in Deutschland. Der Kindesvater lebt und arbeitet seit Jahren in Österreich. Der Kindesvater leistet den gesetzlichen Unterhalt für A.