ArbG Köln, vom 16.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 2264/17
Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit auch nach Ablauf des EntgeltfortzahlungszeitraumsVerhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen KündigungAntrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch gerichtliche Entscheidung
LAG Köln, Urteil vom 16.08.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 793/17
DRsp Nr. 2019/7400
Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit auch nach Ablauf des EntgeltfortzahlungszeitraumsVerhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen KündigungAntrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch gerichtliche Entscheidung
1. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums verpflichtet, eine fortbestehende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachzuweisen.2. Eine auf die Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gestützte ordentliche Kündigung kann ungeachtet des Vorliegens zweier einschlägiger Abmahnungen (noch) unverhältnismäßig sein, wenn der Arbeitgeber von der ihm durch Tarifvertrag eingeräumten Befugnis, den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers durch Anordnung einer betriebsärztlichen Untersuchung nachzuprüfen, keinen Gebrauch macht.3. Zur Begründetheit eines arbeitgeberseitigen Auflösungsantrags wegen eines die gegenseitige Vertrauensbasis zerstörenden Verhaltens des Arbeitnehmers während des Kündigungsschutzprozesses.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.08.2017 in Sachen 19 Ca 2264/17 wird zurückgewiesen.
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