Verpflichtung des FA zur Schätzung des Steuerabzugsbetrags nach § 10f EStG bei Erlass eines Einkommensteuerbescheids vor Ergehen des Grundlagenbescheids der Denkmalschutzbehörde und nach Vorlage einer qualifizierten Eingangsbestätigung; AdV bei Erlass eines Folgebescheids vor Ergehen des Grundlagenbescheids wegen im Bereich des Grundlagenbescheids liegender Gründe
FG Sachsen, Beschluss vom 16.03.2010 - Aktenzeichen 1 V 1924/09
DRsp Nr. 2010/22925
Verpflichtung des FA zur Schätzung des Steuerabzugsbetrags nach § 10fEStG bei Erlass eines Einkommensteuerbescheids vor Ergehen des Grundlagenbescheids der Denkmalschutzbehörde und nach Vorlage einer "qualifizierten Eingangsbestätigung"; AdV bei Erlass eines Folgebescheids vor Ergehen des Grundlagenbescheids wegen im Bereich des Grundlagenbescheids liegender Gründe
1. Die Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde nach § 7i Abs. 2 S. 1 EStG als Voraussetzung für den Steuerabzugsbetrag nach § 10fEStG ist ein Grundlagenbescheid.
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