FG Niedersachsen - Urteil vom 06.09.2016
13 K 39/15
Normen:
EStG § 4 Abs. 3;

Verpflichtung des Finanzamt zur Belehrung des Steuerpflichtigen über die Höhe der steuerlichen Auswirkungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 06.09.2016 - Aktenzeichen 13 K 39/15

DRsp Nr. 2016/17665

Verpflichtung des Finanzamt zur Belehrung des Steuerpflichtigen über die Höhe der steuerlichen Auswirkungen

Bei einer tatsächlichen Verständigung ist es nicht erforderlich, dass das Finanzamt den Steuerpflichtigen über die Höhe der steuerlichen Auswirkungen belehrt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide für drei Jahre, denen eine nach Durchführung der Betriebsprüfung geschlossene tatsächliche Verständigung zu Grunde liegt.

Der Kläger betreibt seit März 2010 eine Bar. Er erzielt hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Daneben erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Es wurden folgende Umsätze/Ergebnisse erklärt:

2010 2011 2012
Umsätze 3 T€ 4 T€ 9 T€
Wareneinsatz 3 T€ 4 T€ 5 T€
Ergebnisse -19 T€ -18 T€ -13 T€

2013 wurde durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen wegen des Verdachts von Steuerstraftaten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Vertreter im Steuerstrafverfahren war Herr Rechtsanwalt. Parallel führte das Finanzamt beim Kläger eine Außenprüfung durch und stellte diverse Aufzeichnungsmängel fest.