FG Nürnberg - Urteil vom 23.05.2019
4 K 862/17
Normen:
AO § 204;

Verpflichtung des Finanzamts zur Erteilung einer verbindlichen Zusage über einkommensteuerrechtliche Fragen

FG Nürnberg, Urteil vom 23.05.2019 - Aktenzeichen 4 K 862/17

DRsp Nr. 2020/7359

Verpflichtung des Finanzamts zur Erteilung einer verbindlichen Zusage über einkommensteuerrechtliche Fragen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

AO § 204;

Tatbestand

Streitig ist, ob das Finanzamt verpflichtet ist, dem Kläger eine verbindliche Zusage gemäß §§ 204 ff. Abgabenordnung (AO) über einkommensteuerrechtliche Fragen zu erteilen.

(1) (2)