Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Streitig ist, ob das Finanzamt verpflichtet ist, dem Kläger eine verbindliche Zusage gemäß §§ 204 ff. Abgabenordnung (AO) über einkommensteuerrechtliche Fragen zu erteilen.
(1) (2)
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