OLG München - Urteil vom 18.01.2007
1 U 3684/06
Normen:
AO § 75 ;
Fundstellen:
DB 2007, 624
OLGReport-München 2007, 370
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 01.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 2639/05

Verpflichtung eines Notars, die steuerlichen Annahmen einer Partei insgesamt zu üperprüfen, bei Abgabe eines steuerlichen Einzelhinweises

OLG München, Urteil vom 18.01.2007 - Aktenzeichen 1 U 3684/06

DRsp Nr. 2007/1912

Verpflichtung eines Notars, die steuerlichen Annahmen einer Partei insgesamt zu üperprüfen, bei Abgabe eines steuerlichen Einzelhinweises

»1. Gibt der Notar einen für sich betrachtet zutreffenden steuerrechtlichen Hinweis zu einem Einzelpunkt, folgt daraus nicht die Verpflichtung, die steuerlichen Annahmen der Parteien insgesamt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.2. Im Jahr 1998 traf den Notar bei der Beurkundung der Veräußerung einer vermieteten Immobilie keine Hinweispflicht auf § 75 AO

Normenkette:

AO § 75 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus den Gesellschaftern P., C. und K. S., hatte Darlehensforderungen gegen den Geschäftsmann H.. Die Klägerin kam mit H., der bis 1989 als Steuerberater tätig gewesen war, im Jahr 1998 überein, von ihm Gewerbeimmobilien in Berlin zu kaufen. Ein Teil des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreises sollte zur Ablösung des Darlehens dienen.