Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.12.2022 - 3 K 3006/20 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) mit Urteil vom 07.12.2022 ab und ließ die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zu. Das Urteil wurde am 22.12.2022 zugestellt.
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