Der Senat beabsichtigt, die zugelassene Revision des Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 29. November 2019 gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I. Der Kläger ist ein Verband von Online-Handelsunternehmen. Der Beklagte bietet auf der Handelsplattform eBay Möbel an. Im Zusammenhang mit dort veröffentlichten Angeboten mahnte ihn der Kläger wegen verschiedener angeblicher Verstöße ab. Der Beklagte verpflichtete sich daraufhin in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, es zu unterlassen,
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