I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 09.09.2015 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus übergegangenem Recht.
Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für A. Frankfurt (Oder) und des Landkreises Märkisch-Oderland im Sinne von § 6 d SGB II. Die Beklagte betreibt ein Unternehmen, das u. a. Wach- und Sicherheitsdienstleistungen sowie Hausmeisterdienstleistungen erbringt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|