Die Parteien, deren Ehe rechtskräftig geschieden worden ist, streiten über die Zustimmung der Beklagten zum sogenannten begrenzten Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Die Beklagte ist Alleineigentümerin einer von ihr bewohnten Eigentumswohnung, die sie während bestehender Ehe erworben hatte. Den Kaufpreis hatte der Kläger gezahlt und durch Aufnahme eines Darlehens finanziert, für das er seinen eigenen Grundbesitz mit einer Hypothek belastet hatte.
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