I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau erwarben zusammen mit einem weiteren Ehepaar im Jahr 1976 mehrere in A belegene bebaute Grundstücke aus einer Konkursmasse. In der Folgezeit wurden diese Grundstücke teilweise an Dritte veräußert, innerhalb der Gemeinschaft übertragen oder auf den Konkursverwalter rückübertragen.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr (1980) die Einkünfte des Klägers und seiner Ehefrau aus den verschiedenen Objekten zunächst entsprechend den eingereichten Erklärungen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge eines hiergegen gerichteten Einspruchsverfahrens ging das FA hingegen von der Annahme aus, dass der Kläger und seine Ehefrau einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hätten und erließ entsprechende --später wiederholt geänderte-- Feststellungs- und Einkommensteuerbescheide.
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