I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) --im Folgenden auch K-- war im Jahre 1994 alleiniger Gesellschafter der S-GmbH (Stammkapital 1 Mio. DM), an die er --als Besitzunternehmer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung-- ein Grundstück vermietete. Im Dezember 1996 wurde die S-GmbH, an der K aufgrund verschiedener Anteilsveräußerungen nur noch zu 58 v.H. beteiligt war, mit steuerrechtlicher Wirkung zum 30. Oktober 1996 in die S-GmbH & Co. KG (S-KG) formwechselnd umgewandelt. Der Antragsteller übernahm als Kommanditist eine Hafteinlage in Höhe von 5 800 DM.
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