Der Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 09.07.2018 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften des Klägers aus Kapitalvermögen die Verluste aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) um 35.348,15 € erhöht werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
Der Kläger, der als selbständiger Rechtsanwalt tätig ist, erwarb am 14.01.2013 bei der C Bank über die Börse Amsterdam das Wertpapier D im Nennwert von 50.000 € zu einem Kaufpreis von 35.250 € zzgl. 98,15 € Nebenkosten und Stückzinsen von 785,96 €. Es handelte sich dabei um eine nachrangige Anleihe der niederländischen E Bank.
Das Wertpapier wurde am 31.01.2013, 17:53 Uhr, an der Börse Stuttgart mit 54,8% des Nennwerts gehandelt.
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