Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids und dabei insbesondere die Frage, ob der Beklagte berechtigt war, Einkommensteuer(ESt)-Guthaben der Kläger mit Steuerschulden der T GmbH zu verrechnen.
Die Kläger sind Ehegatten. Der Kläger erzielte u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als technischer Betriebsleiter der T GmbH Handelsgesellschaft für Technik und Instrustrie (im Folgenden: T genannt), deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter Herr M - der Bruder des Klägers - war. Sowohl die Kläger als auch die T wurden von dem Steuerberater G steuerlich betreut.
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