I. Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. April 2017 -
Die Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, der Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit des Verfügungsklägers von bislang 40 Stunden pro Woche auf 30 Stunden pro Woche bei einer Verteilung der Arbeitszeit von 6 Stunden pro Arbeitstag (montags bis freitags) im täglichen zeitlichen Rahmen von 06:30 Uhr bis 14:30 Uhr ab dem 23. November 2017 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren, längstens bis zum 21.05.2019, zuzustimmen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.
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