FG Düsseldorf - Urteil vom 04.09.2019
5 K 1377/17 U,AO
Normen:
AO § 163 Abs. 1; AO § 176;

Verringerung der Umsatzsteuerfestsetzungen und Umsatzsteuervorauszahlungen über Vertrauensschutz; Abholen der Ausgangspost und deren Einlieferung in das Briefzentrum gegen den Pauschalfestpreis als steuerpflichtige Leistung an die Kleinkunden

FG Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2019 - Aktenzeichen 5 K 1377/17 U,AO

DRsp Nr. 2020/13512

Verringerung der Umsatzsteuerfestsetzungen und Umsatzsteuervorauszahlungen über Vertrauensschutz; Abholen der Ausgangspost und deren Einlieferung in das Briefzentrum gegen den Pauschalfestpreis als steuerpflichtige Leistung an die Kleinkunden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 163 Abs. 1; AO § 176;

Tatbestand

Es geht um Umsatzsteuerfestsetzungen der Klägerin für 2011 - 2015 und Umsatzsteuervorauszahlungen für 1/2016 - 8/2016.

Die entsprechenden Bescheide ergingen unter dem 9.5.2017 (Umsatzsteuer 2011), 18.5.2017 (Umsatzsteuer 2012 - 2015), 29.5.2017 (Umsatzsteuervorauszahlungen 1/2016 und 2/2016), 8.6.2017 (Umsatzsteuervorauszahlung 3/2016) und 16.6.2017 (Umsatzsteuervorauszahlungen 4/2016 - 8/2016). Die Einsprüche wegen Umsatzsteuer 2011 - 2014 wurden mit Einspruchsentscheidung vom 12.7.2017 zurückgewiesen - ebenso die Einsprüche wegen Umsatzsteuervorauszahlungen 1/2016 - 8/2016; Klage hiergegen ist nicht erhoben und gegen den Bescheid zur Umsatzsteuer 2015 kein Einspruch.