I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätig ist, unterlag in einem finanzgerichtlichen Verfahren, in dem die Festsetzung von Kindergeld streitig war. Der Gerichtsbescheid des Finanzgerichts (FG) vom 27. Juli 2009 wurde dem Kläger am 30. Juli 2009 zugestellt.
Mit Schriftsatz vom 17. August 2009 legte der Kläger die vom FG zugelassene Revision ein. Er verwies auf ein von der angefochtenen Entscheidung abweichendes Urteil des FG Münster vom 4. Juni 2009 3 K 840/08 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009,
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