FG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.05.2017
3 K 3046/14
Normen:
AO § 110; AO § 122 Abs. 2; AO § 357 Abs. 2 S. 4;
Fundstellen:
AO-StB 2017, 340
DStRE 2018, 817

Versäumung der Widerspruchsfrist infolge eines beim falschen Finanzamt eingelegten Einspruchs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem materiell zumindest zum Teil rechtswidrigen Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2017 - Aktenzeichen 3 K 3046/14

DRsp Nr. 2017/15477

Versäumung der Widerspruchsfrist infolge eines beim falschen Finanzamt eingelegten Einspruchs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem materiell zumindest zum Teil rechtswidrigen Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid

Tenor

1.

Der Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid für 2008 bis 2011 vom 29. Oktober 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2014 wird dahingehend geändert, dass der Nachforderungsbetrag für das Jahr 2008 um 15.974,11 € (davon Lohnsteuer 14.262,60 €, Solidaritätszuschlag 784,44 €, pauschale Kirchensteuer 927,07 €) und für das Jahr 2011 um 22.006,22 € (davon Lohnsteuer 19.736,52 €, Solidaritätszuschlag 1.085,51 €, pauschale Kirchensteuer 1.184,19 €) reduziert wird.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

3. 4.