Die Anträge des Antragsgegners auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. Dezember 2019 werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde gegen den vorgenannten Beschluss wird auf Kosten des Antragsgegners verworfen.
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