VO (EG) Nr. 615/98 Art. 1 Art. 5 Abs. 3 ; RL 91/628/EWG Anh. Kap. 7 Nr. 48.4, Nr. 48.5;
Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzvorschriften
FG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2006 - Aktenzeichen IV 3/02
DRsp Nr. 2006/2279
Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzvorschriften
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Ist Art. 1 VO Nr. 615/98 insoweit gültig, als er die Gewährung der Ausfuhrerstattung an die Einhaltung der Richtlinie 91/628/EWG über den Schutz von Tieren beim Transport knüpft?2. Für den Fall, dass die vorstehende Frage bejaht wird: Ist die Vorschrift des Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98, wonach Ausfuhrerstattung nicht gezahlt wird für Tiere, bei denen die zuständige Behörde aufgrund sonstiger Informationen über die Einhaltung von Art. 1 VO Nr. 615/98 zu dem Schluss gelangt, dass die Richtlinie über den Schutz von Tieren beim Transport nicht eingehalten worden ist, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar?
Normenkette:
VO (EG) Nr. 615/98 Art. 1 Art. 5 Abs. 3 ; RL 91/628/EWG Anh. Kap. 7 Nr. 48.4, Nr. 48.5;
Tatbestand:
I.
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt.
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