FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.07.2012
3 K 4435/11
Normen:
EStG 2009 § 50 Abs. 1 S. 2; EStG 2009 § 49 Abs. 1 Nr. 2; EStG 2009 § 49 Abs. 1 Nr. 7; EStG 2009 § 32a Abs. 1; EStG 2009 § 2 Abs. 5 S. 1 2. HS; DBA-Österreich Art. 7 Abs. 1; DBA-Österreich Art. 7 Abs. 7; DBA-Österreich Art. 18 Abs. 2; DBA-Österreich Art. 24; GG Art. 3 Abs. 1;

Versagung des Grundfreibetrags für beschränkt Steuerpflichtige ist weder verfassungs- noch unionsrechtswidrig

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2012 - Aktenzeichen 3 K 4435/11

DRsp Nr. 2012/17064

Versagung des Grundfreibetrags für beschränkt Steuerpflichtige ist weder verfassungs- noch unionsrechtswidrig

1. Die Regelung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, nach der das zu versteuernde Einkommen eines beschränkt Steuerpflichtigen mit anderen Einkünften als Arbeitnehmer fiktiv um den Grundfreibetrag zu erhöhen ist, so dass die Besteuerung ab dem ersten Euro dem Eingangssteuersatz unterliegt, ist weder verfassungs- noch unionsrechtswidrig. 2. Die Gewährung des Freibetrags ist nicht Aufgabe des Quellen- sondern des Wohnsitzstaates, in dem der im Inland beschränkt Steuerpflichtige seine wesentichen Einkünfte erzielt. 3. Gebietsansässige und Gebietsfremde sind im Hinblick auf die direkten Steuern in einem Staat in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation, so dass bestimmte Steuervergünstigungen, die hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft nur Gebietsansässigen gewährt werden, im Allgemeinen nicht diskriminierend sind.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG 2009 § 50 Abs. 1 S. 2; EStG 2009 § 49 Abs. 1 Nr. 2; EStG 2009 § 49 Abs. 1 Nr. 7; EStG 2009 § 32a Abs. 1; EStG 2009 § 2 Abs. 5 S. 1 2. HS; DBA-Österreich Art. 7 Abs. 1; DBA-Österreich Art. 7 Abs. 7; DBA-Österreich Art. 18 Abs. 2; DBA-Österreich Art. 24; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand