Die Kläger, die seit 2000 als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden, sind Diplom-Ingenieure und Architekten. Nach den für die Jahre 1998 bis 2006 vorliegenden Einkommensteuerakten erzielte der Kläger - teilweise neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bzw. aus einer Beteiligung an einem Web-Design-Unternehmen (E und S, M) seit 1998 Verluste aus selbständiger Arbeit als Architekt. In seinen Gewinnermittlungen für 1999 bis 2004 hatte er dabei u.a. Kosten für betriebliche Fahrten in Höhe von jährlich stets 3.500 km geltend gemacht. Für die Jahre ab 2000 hatte er angegeben, keine Betriebseinnahmen erlöst zu haben.
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